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Feuerwehren müssen Brände bekämpfen und zur Rettung von Menschenleben technische Hilfe leisten. Sie können darüber hinaus zu weiteren Aufgaben herangezogen werden. Ihr Aufgabenfeld hat sich in den vergangenen Jahrzehnten von der Brandbekämpfung hin zu Hilfeleistungen zum Schutz der Umwelt sowie zur Unfallrettung verlagert. Gleichwohl nimmt die Brandbekämpfung immer noch einen erheblichen Anteil der Einsätze ein.
Nach dem baden-württembergischen Feuerwehrgesetz ist es Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden, den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehren aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten. Grundsätzlich verfügt jede Gemeinde über eine Freiwillige Feuerwehr. In Städten ab 100.000 Einwohnern sind Berufsfeuerwehren vorgeschrieben. Große Kreisstädte stellen im Regelfall hauptamtliches Personal ein, um die Fahrzeuge und Geräte zu warten und instand zu halten. In manchen Fällen übernehmen hauptamtliche Kräfte auch kleinere Einsätze, um die Belastung des ehrenamtlichen Personals mit Rücksicht auf deren Arbeitgeber zu verringern.
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